Ein guter Tipp und auch eine Bitte – insbesondere an alle Immobilien-Eigentümer:
Sorgen Sie vor und regeln Ihre Erbschaft rechtzeitig! Im Freundes- und Bekanntenkreis hört man dazu häufig: „Da wollen wir uns demnächst auch mal drum kümmern…“. Demnächst kann aber leider schon zu spät sein. Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben im Bruchteil einer Sekunde verändern. Wir alle kennen Menschen, die plötzlich, viel zu schnell und viel zu früh von uns gegangen sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit diesem Thema rechtzeitig auseinanderzusetzen.
Sind Sie als Paar gemeinsam Eigentümer einer Immobilie und haben keine Vorsorge getroffen, dass Ihr Anteil im Sterbefall komplett auf Ihren Partner übergeht, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Das heißt, dass gegebenenfalls Ihre Kinder Miteigentümer werden. Sind die Kinder minderjährig, ist eine Veräußerung der Immobilie nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich. Haben Sie keine Kinder, geht ein Miteigentumsanteil an die Eltern Ihres verstorbenen Partners.
Versterben wiederum diese beerbten Eltern, gehen die Anteile an die Erben der Eltern Ihres verstorbenen Partners über. Über die Jahre kann so die Anzahl der Miteigentümer beachtlich steigen. Möchten Sie zu gegebener Zeit Ihre Immobilie z.B. aus Altersgründen verkaufen, ist die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig. Das kostet nicht nur wertvolle Zeit und ist mit viel Nerven und Aufwand verbunden, häufig enden solche Erbauseinandersetzungen auch in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten.
Tun Sie sich und Ihrem Partner also den Gefallen und sorgen Sie rechtzeitig vor.
Wir empfehlen hierzu ein Beratungsgespräch bei einem Notariat Ihrer Wahl zu vereinbaren.