Planen Sie eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie?
Sollten Sie in 2020 eine selbst genutzte Immobilie von einem Fachbetrieb energetisch sanieren lassen, wird dies steuerlich gefördert. Was Sie dafür tun müssen? Nutzen Sie den amtlichen Vordruck des Bundesfinanzministerium und lassen sich diesen von dem Fachunternehmen oder dem Energieberater ausfüllen. Damit können Sie unter Umständen die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen und Geld sparen.
Die Steuerermäßigung gilt für energetische Sanierungsmaßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde. Insgesamt können pro Objekt 20% der Aufwendungen an Steuern ermäßigt werden. Insgesamt kann man dadurch bis zu 40.000€ einsparen. Der Abzug der Steuerschuld wird dabei jedoch über drei Jahre verteilt. Im ersten Jahr der Fertigstellung können so bis zu 7% der Aufwendungen (max. 14.000€), im darauffolgenden Jahr wieder 7% der Aufwendungen und im darauffolgenden Jahr bis zu 6% der Aufwendungen (max. 12.000€) steuermindernd geltend gemacht werden.
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