Das neue Gebäudeenergiegesetz

Per 01.11.2020 wird das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten und unter anderen die bisherige Energieeinsparverordnung ablösen. Primär handelt es sich hierbei um eine Bündelung und Neuordnung der bisherigen Paragraphennummern. Auf Immobilienkäufer kommt jedoch eine weitere Verpflichtung zu. Gem. § 80 Abs. 4 Satz 6 GEG werden Sie als Immobilienkäufer verpflichtet, ein informatives Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer Person zu führen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist und das Gespräch kostenlos anbietet. beta Immobilien kümmert sich bereits heute für Immobilienkäufer um die Beschaffung des notwendigen Energieausweises und startet die Vermarktung einer Immobilie nicht, bevor der Energieausweis vorliegt. Mit unseren Partnern und Energieberatern aus der Region werden wir auch das Thema „Beratungsgespräch“ gut und kompetent abhandeln.

Eine weitere erwähnenswerte Neuerung ist das Betriebsverbot von bestimmten Heizkesseln gem. § 72 GEG. Ölheizungen dürfen ab 2026 nur noch eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. So wird z.B. die Ergänzung der neuen Ölheizung um eine Solaranlage (Solarthermie) verpflichtend notwendig sein. Anlagen, die vor dem 01.01.1991 eingebaut wurden dürfen grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Für Anlagen, dessen Einbaudatum nach diesem Stichtag liegt, besteht erst einmal kein Handlungsbedarf.

Allerdings sind wir der Meinung, dass der Austausch einer alten Heizung sich schnell amortisiert. Hierzu stehen auch diverse Förderprogramme zur Verfügung, zu denen Sie unsere Kollegen von beta Finanz gern beraten.
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