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August 27, 2020
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Per 01.11.2020 wird das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten und unter anderen die bisherige Energieeinsparverordnung ablösen. Primär handelt es sich hierbei um eine Bündelung und Neuordnung der bisherigen Paragraphennummern. Auf Immobilienkäufer kommt jedoch eine weitere Verpflichtung zu. Gem. § 80 Abs. 4 Satz 6 GEG werden Sie als Immobilienkäufer verpflichtet, ein informatives Beratungsgespräch zum Energieausweis mit...
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