Teilverkauf – eine unsichere Sache!

Teilverkauf – eine unsichere Sache!

beta Immobilien hat noch nie zum Teilverkauf einer Immobilie geraten. Aus guten Gründen! Nun äußerte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFIN) Kritik am Teilverkauf und warnt vor vielen Nachteilen und Unsicherheiten.

Wir haben Ihnen die von der BAFIN aufgeführten wichtigsten Kritikpunkte im Originalwortlaut aufgeführt:

  • Beim Rückkauf oder Gesamtverkauf bekommt das Teilkauf-Unternehmen immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für seinen Immobilienteil, auch wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist.
  • Für die Nutzung der Immobilie müssen Sie ein Nutzungsentgelt zahlen. Wenn Sie das nicht mehr können, droht der Verkauf Ihres Hauses und Sie müssen ausziehen.
  • Laufende Kosten der Immobilie fallen nach einem Teilverkauf weiterhin an.
  • Nach dem Teilverkauf bekommen Sie zwar den vereinbarten Kaufpreis. Was Ihnen in Euro von Ihrer Immobilie bleibt, sehen Sie aber erst viel später, nachdem der Gesamtverkauf abgewickelt ist.
  • Für die Solvenz des Teilkäufers wird keine staatliche Stelle einstehen. Eine Insolvenz des Teilkäufers kann ein erhebliches Risiko für Sie darstellen. Möglicherweise wird die Immobilie dann zwangsversteigert, falls Sie nicht die Mittel für einen Rückkauf aufbringen können. Ob Sie die Immobilie zu den bisherigen Konditionen weiter nutzen können, auch wenn der Teilkäufer insolvent ist und was im Zwangsversteigerungsfall passiert, hängt jeweils von den in Ihrem Vertrag getroffenen Regelungen ab und
    davon, wie Ihr Nutzungsrecht im Grundbuch abgesichert ist. Hierzu sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Sie sind interessiert an einen seriösen, sicheren und nachhaltigen Verkauf Ihrer Immobilie? In Zusammenarbeit mit der Deutschen Leibrenten AG beraten wir Sie gerne kompetent über Ihre Möglichkeiten und Alternativen zum Teilverkauf!

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