Immobilie im Todesfall

Ein Todesfall innerhalb der Familie reicht weiter, als der offensichtliche Verlust, dem die Hinterbliebenen ausgesetzt sind. Die gesamte Abwicklung eines Todesfalls jenseits der Emotionen ist auch zu bewältigen. In den meisten Fällen fehlt es an Erfahrung und Sachkenntnis, wie das weitere Vorgehen aussieht und wichtige Fragen, wie z.B. mit einer Immobilie nach dem Versterben des Eigentümers verfahren werden soll, stehen unbeantwortet im Raum.

Wir bieten Ihnen eine Stütze, die es Ihnen ermöglichen soll, mit fundiertem Wissen die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Wer ist der neue Eigentümer der Immobilie?

Durch das Ableben des ursprünglichen Eigentümers stellt sich die erste grundsätzliche Frage, wer in der Erbfolge nun rechtmäßiger Eigentümer des Objektes geworden ist. Immobilieneigentum wird im entsprechenden Grundbuch nachgewiesen bzw. eingetragen, welches durch den Tod eines eingetragenen Eigentümers unrichtig ist. Es gilt zu klären, ob in einem Testament der Besitzübergang geregelt wurde oder die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt. Sieht sich ein einzelner Erbe dem Antrag auf Grundbuchberichtigung gegenüber oder werden Mitglieder einer Erbengemeinschaft als sogenannte Gesamthandeigentümer eingetragen? Haben Eheleute jeweils zur Hälfte Besitz an der Immobilie und treten als Bruchteilsgemeinschaft auf? Wurde ein gegenseitiges, lebenslanges Wohnrecht eingeräumt?

Der Erbschein als Grundlage

Konnten die ersten Fragen über die Nachfolge geklärt werden, ist ein sogenannter Erbschein für die Einleitung weiterer Schritte notwendig. Dieser Schein ist ein öffentlich anerkanntes Dokument, welches Sie als rechtmäßigen Erben der Immobilie ausweist. Ein Antrag wird bei dem Amtsgericht eingereicht, wo der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Diesen können die Erben selbst, die Betreuer der/des Erben oder ein Testamentsvollstrecker einreichen. Benötigte Unterlagen sind u.a. der Personalausweis, eine Sterbeurkunde sowie ggf. Heirat- und/oder Geburtsurkunde in den Fällen, in denen der Verstorbene verheiratet ist oder keine Nachkommen hat.

Vererbung bringt Erbschaftssteuer mit sich

Wie in den meisten Vermögensangelegenheiten gilt auch bei Vererbung eine Steuerpflicht. Die Erbschaftssteuer ist jedoch abhängig von sogenannten Freibetragsregelungen, sodass jeder Einzelfall betrachtet werden muss und keine Beträge pauschalisiert werden können. Allerdings gelten in Deutschland entsprechende Richtlinien, die die Höhe der Steuer beeinflussen: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis bzw. die Beziehung zum Verstorbenen ist, umso höher fallen die Freibeträge aus und dementsprechend verringert sich die Steuerlast. Ehegatten und Kinder erhalten demnach andere Freibeträge als Freunde mit geringem oder gar keinem Verwandtschaftsverhältnis.

Vorhaben mit der Immobilie: Vermieten oder verkaufen?

Darüber hinaus wäre nach Abarbeitung der rechtlichen Angelegenheiten zu klären, wie der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft mit dem neuen Eigentum umgehen möchte. Soll die Immobilie als Renditeobjekt fungieren oder veräußert werden? Welchen Wert hat das Objekt? Welche Miethöhe bzw. welcher Verkaufspreis ist angemessen? Welche Verpflichtungen werden durch die Entscheidung eingegangen?

Wie können wir Ihnen helfen?

Es bleibt festzuhalten, dass der gesamte Vererbungsprozess eine Reihe von Aufgaben und Verantwortungen mit sich bringt. Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen, so viel Last wie möglich abnehmen und als Berater Ihres Vertrauens agieren.

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