Barrierefrei oder barrierearm – was steckt dahinter?

Für Laien ist es ganz schön verwirrend, und auch so mancher Branchenprofi stolpert über die verschiedenen Begrifflichkeiten: barrierearm, barrierefrei und behindertengerecht. Meist werden diese Bezeichnungen in einen Topf geschmissen und synonym verwendet. Ist doch ohnehin alles dasselbe, oder etwa doch nicht?

Vorsicht: Bei diesen Begriffen sind feine Bedeutungsunterschiede zu beachten, die letztendlich für die Ausstattung einer Wohnung oder eines Hauses entscheidend sind. Denn eine barrierearme Wohnung ist noch lange nicht barrierefrei.

In Deutschland gilt: Das barrierefreie Bauen und Wohnen ist streng geregelt. Rechtliche Grundlage sind neben der UN-Behindertenrechtskonvention das Behindertengleichstellungsgesetz und die Landesbauordnungen. Die Baunorm DIN 18040 legt ganz genau fest, wie breit Türen sein müssen, wie ein Bad gestaltet sein soll, wie öffentliche Verkehrsflächen, Eingangsbereiche und Kassenbereiche gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen genutzt werden können.

Eine bodengleiche Dusche macht dabei noch lange keine barrierefreie Wohnung. Denn dazu braucht es vor allem ausreichend Bewegungsfläche für Menschen, die die Dusche im Rollstuhl befahren müssen. Erst wenn ein Haus ganz bestimmte Kriterien erfüllt, gilt es tatsächlich als barrierefrei. Dazu gehören beispielsweise ein spezieller Zugang zur Garage, ausreichend viel Raum an den Stellplätzen und eine gute Erreichbarkeit des Mülltonnenbereiches. Außerdem zählen unter anderem Schwellenfreiheit im Haus und eine ausreichende Zahl an Haltegriffen im Bad zur barrierefreien Ausstattung eines Wohngebäudes. Öffentliche Einrichtungen bzw. öffentliche geförderte Bauten müssen – ob Sanierung oder Neubau – im Sinne des Gleichstellungsgesetzes erstellt werden. Private Häuslebauer entscheiden hingegen selbst, ob das Haus nach DIN 18040 gebaut wird.

Übrigens: Auch mit der Bezeichnung „behindertengerecht“ wird in der Immobilienbranche gerne geworben. Doch Vorsicht: Dieser Begriff ist eher ein geschickter Marketingschachzug. Eine klare rechtliche Definition gibt es dafür nicht.

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