Day

März 15, 2014
Hamm18101882Morgennebel 3 scaled
Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum...
Read More

Kategorien

Archiv

Sie sind zufrieden mit unserem Service?

Lassen Sie es uns wissen, denn Ihre Meinung zählt.

Sie haben konkrete Vorstellungen?

Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir kümmern uns umgehend um Ihre Anfrage.